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Fragen & Antworten

Häufige Fragen unserer Kunden und hilfreiche Tipps

Ich habe eine Frage ...

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen, die vor- und während eine Anmietung auftreten!

 

Kann ich die Hüpfburg auch abholen?

Gerne können Sie die reservierte Hüpfburg einfach und bequem bei uns im Hüpfburg-Drive-In in Reinbek abholen. Wir beladen gerne Ihr Auto oder Anhänger mit der bestellten Hüpfburg.

Für den Weitertransport am Veranstaltungsort, erhalten Sie eine geeignete Sackkarre oder einen Transportwagen leihweise dazu.
Bitte erscheinen Sie zur Abholung mit min. einem Kombi (ab z.B. VW Golf Größe) mit vollständig umgeklappter Rücksitzbank und leer Kofferraum.

Wie aufwendig ist der Auf- und Abbau einer Hüpfburg?

Der Aufbau gelingt jedem und ist mit unseren Anleitungen und Tipps auch schnell erledigt.
Schauen Sie sich doch gerne einmal unsere Videos dazu an:

Was ist bei schlechtem Wetter (Regen-Storno)?

Ein Storno ist bei uns bis 8:00 Uhr am  Liefer-/Abholtag kostenfrei möglich.

Alternative Schlecht-Wetter-Lösung:
Generell liefern wir zu jeder Hüpfburg einen Regenschutz mit! Dieser kann in kurzer Zeit vor dem Regen über die Burg gezogen werden. Nach dem Regen einfach abziehen und die Burg kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.

Unsere Liefergebiete und Kosten für weitere Anlieferorte

Wir bieten Ihnen eine Anlieferung & Abholung in einem Radius von 20 km um 21465 Reinbek - Siehe Lieferpreise bei den Hüpfburgen!

Für alle weiteren Anlieferorte:

  • 20 bis 25km = 35,– €
  • 25 bis 30km = 60,– €
Muss das Gebläse permanent eingeschaltet sein?

Für den Betrieb unserer Hüpfburgen muss das mitgelieferte Gebläse permanent eingeschaltet sein!
Dieses darf auch während der Benutzung (Kinder auf der Hüpfburg) nicht ausgeschaltet werden!

Die Hüpfburg "pfeift" aus den Nähten - was tun?

NICHTS - das ist normal!
Die Hüpfburgen müssen aus den Nähten kontrolliert Luft abgeben, damit sich der Druck in der Hüpfburg gleichmäßig verteilen kann!

Die Hüpfburg hat eine Beschädigung - was tun?

Sollten Sie beim Aufstellen der Hüpfburg eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie, uns umgehend darüber zu informieren. (Wichtig: Vor der Inbetriebnahme)
Für eine Schadensmeldung bitten wir Sie, uns eine Mail mit Fotos und Uhrzeit zu senden. An: info@miete-eine-Hüpfburg.de

Ab welchem Alter ist eine Hüpfburg geeignet?

Wir haben bei jeder Hüpfburg ein Alter angegeben. Die Benutzung der Hüpfburgen ist ab 3 Jahren und die Benutzung des Pacours ist ab 6 Jahren gestattet. Eine Mindestgröße von 1,07m müssen die Kinder ebenfalls erreicht haben. Ältere Kinder können auf dieser Hüpfburg natürlich auch Ihren Spaß haben, das Alter sollte aber bei der Auswahl dem Durchschnittsalter aller Kinder entsprechen.

Denken Sie vielleicht als Erstes an Ihr eigenes Kind, das sollte doch den meisten Spaß haben. Daher achten Sie bei der bei der Auswahl auch auf das Durchschnittsalter der Kinder. Auch bei den kleineren Hüpfburgen haben wir einige, die auch für größere Kinder geeignet sind.

Sicherheit mit Norm EN 14960

Ist Hüpfburg nicht gleich Hüpfburg ?

Oft kommen Hüpfburgen zum Einsatz die nicht DIN EN 14960 entsprechen. Das ist zwar für den Verleiher günstiger (weil die Hüpfburgen nur ein Bruchteil in der Anschaffung kosten) aber für den Kunden gefährlich sind. Daher setzen wir nur auf Hüpfburgen die DIN EN 14960 Zertifiziert sind.

Den nur Professionelle Hüpfburgen (und das sind nicht die leichten aus Nylongewebe) die aus schwer entflammbaren (B1) PVC gefertigt werden und entsprechende Prüfkriterien bestehen, sind Hüpfburgen mit DIN EN 14960 Zertifizierung.

Die Norm EN 14960 gilt für aufblasbare Spielgeräte (Hüpfburgen, Riesenrutschen oder Hindernisparcours) für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von 14 Jahren und darunter, entweder einzeln oder zu mehreren.

Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen für aufblasbare Spielgeräte (Hüpfburgen, Riesenrutschen oder Hindernisparcours), auf oder in denen die Hauptbetätigungen Springen und Rutschen sind, fest.

Sie legt Maßnahmen für die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten befassten Stellen zu beachten sind.

Sie legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest. Die Anforderungen wurden unter Berücksichtigung des Risikofaktors, ausgehend von den verfügbaren Daten, festgelegt.
Die Norm EN 14960 legt die Anforderungen fest, durch die ein Kind vor den Gefahren geschützt wird, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt.

In größerem Umfang werden unsere Hüpfburgen nicht nur nach DIN EN 14960 herstellt. Die Hüpfburgen werden auch von der technische Prüforganisation, dem Keurmerkinstituut einer technischen Prüfung unterzogen. Das ist der Höchst mögliche Sicherheitsstandard, der weit über die geforderten Anforderungen in Deutschland geht.

 

Wieviele Kinder können auf die Hüpfburg?

Sie finden in den Details zur jeweiligen Hüpfburg auch unsere Empfehlung, wieviele Kinder gleichzeitig die Hüpfburg benutzen können.

Da die Kinder erfahrungsgemäß nicht durchweg hüpfen, sondern auch noch toben und Pause machen, können Sie je nach Alter ca. 50% mehr als Gäste haben und die Größe der Hüpfburg reicht trotzdem aus.


Maß der Hüpfburg - Anzahl der Hüpf-Gäste:

  • 3m x 4m ------ für bis zu 10 kleine Gäste
  • 4m x 5m ------ für bis zu 20 kleine Gäste
  • 5m x 6m ------ über 20 kleine Gäste
Was tun bei Regen und/oder Wind!

Bei Regen:

  • Bei Regen, Luft aus der Hüpfburg ablassen und mit Plane abdecken, dazu kann man auch die Unterlegplane nutzen indem man die Hüpfburg einmal hälftig übereinanderschlägt.
  • Falls der Regen zu spät bemerkt wird: Hüpfburg weiterlaufen lassen, damit das Wasser nicht in den Innenbereich fließt - anschließend Hüpfburg trocken wischen.
    Die Hüpfburg darf während des Regens und bis nach der anschließenden Trocknung NICHT benutzt werden!

 

Bei Wind

  • Ab Windstärke 4 (Frische Briese: größere Zweige bewegen sich, der Wind ist unangenehm spürbar) un d Windgeschwindigkeit bis 30km/h darf die Hüpfburg aus Sicherheitsgründen nicht betrieben werden und muss abgebaut werden!!!

Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten?
Dann sind wir gerne auch persönlich für Sie da.

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