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Rückgaberichtlinien Hüpfburgen und Evetmodule
1.Rückgabe der Leihsache sauber und besenrein
Rückgabe sauber, besenrein und trocken
Flecken und Matsch feucht und ohne aggressive Reiniger abwischen und trocknen!
Sollte eine der Punkte nicht erfüllt sein, berechnen wir für eine Nacharbeit: 50€ - 200€
2. Rückgabe der Leihsache in einem absolut trockenen Zustand
Rückgabe in einem absolut trockenen Zustand
Keine (Rest-)feuchte auf den Oberflächen und im Burgkörper
Wie trockne ich die Burg richtig?
Für mind. 2-3 Stunden (idealerweise in der Sonne) mit laufendem Gebläse trocknen lassen. Nach Regen oder bei „über Nacht die Plane vergessen“, reicht ein Abwischen NICHT aus, da die Feuchtigkeit über die Nähte in den Körper läuft!!!
Sollte eine Rückgabe unmittelbar bevorstehen, bitten wir um eine Kontaktaufnahme vor dem Abholtermin.
Sollte eines der Punkte nicht erfüllt sein, berechnen wir für eine Trocknung: 100€ - 200€ (je nach Modell)
3. Verspätete Rückgabe / kein Zugang bei der Abholung
Besteht bei der Abholung kein Zugang zur Leihsache, oder wird die Leihsache nach dem Mietzeitraum ohne vorherige Absprache nach 17Uhr verspätet zurückgegeben, wird ein zusätzlicher Miettag/einheit berechnet
Sollte dieser Punkt zutreffen, berechnen wir pro weiteren Miettag: 70€ - 520€ (je nach Modell)
4. Rückgabe der Leihsache im Lieferzustand
Die Leihsache wird fest aufgerollt auf einem Rollwagen oder Palette angeliefert. Mit 2 Spanngurten (orange) ist die Leihsache umwickelt und einmal mit einem Spanngurt am Rollwagen oder Palette gesichert. Dieser Zustand wird bei der Abholung und Rückgabe ebenso erwartet. Die Leihsache darf nicht gefaltet werden. Ebenso sollen die Matten/Unterlagen bereits verpackt sein.Die gerollte Hüpfburg sollte das Maß einer Europalette 120x80cm nicht überschreiten!
Sollte eines der Punkte nicht erfüllt sein, berechnen wir für eine Nacharbeit: 50€ *- 200€*
*der Punkt entfällt beim vorher gebuchten Auf-& Abbauservice
Untenstehend sind Beispiele abgebildet, die gegen unsere Rückgaberichtlinien verstoßen:
Nutzungsbedingung Hüpfburgen & Eventmodule:
Nutzungsbedingung Hüpfburgen & Eventmodule:
- Zustand & Schäden: Die Hüpfburg wird dem Mieter in sauberem, betriebsbereitem und einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg bei Übernahme zu prüfen und etwaige Mängel oder Schäden dem Vermieter vor Inbetriebnahme unverzüglich anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
- Wetterbedingungen: Die Nutzung der Hüpfburg ist bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h untersagt. Bei Regen, Sturm, Feuer, Überschwemmung oder sonstiger höherer Gewalt ist der Betrieb sofort einzustellen, die Hüpfburg abzusichern und das Gebläse vom Stromnetz zu trennen. ⚠️ Hinweis: Erdnägel allein stellen keine ausreichende Windsicherung dar!!
- Haftung & Aufsichtspflicht: Die Hüpfburg ist sorgsam zu behandeln.
Für Schäden, Diebstahl oder Zerstörung, die während der Mietdauer entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich. Die Hüpfburg ist während der Nutzung gegen Verrutschen oder Umkippen sicher zu befestigen (z. B. mit Erdnägeln oder geeigneter Ballastierung auf befestigtem Untergrund). Die Nutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Nutzungsdauer für eine durchgehende Aufsicht durch eine geeignete, volljährige und verantwortliche Person zu sorgen. Die Aufsichtsperson hat insbesondere darauf zu achten, dass die Hüpfburg nicht überladen wird, keine Kinder auf die seitlichen Schutzwände klettern, Dachnetze besteigen, diese als Sprungwände nutzen oder sich daran festhalten. Die Sicherheitshinweise auf der Hüpfburg des Vermieters sind zwingend einzuhalten. Für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung, Missachtung der Sicherheitsregeln oder unzureichende Aufsicht entstehen, haftet der Mieter. Die Haftung des Vermieters für Schäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der Vermieter auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. - Zulassung und Einsatzzweck Die Hüpfburg ist standardmäßig nur für den privaten Gebrauch (z. B. Kindergeburtstag, Einschulung, Sommerfeste, oder dergleichen) vorgesehen. Eine Nutzung im Rahmen öffentlicher oder gewerblicher Veranstaltungen (z. B. in Kitas, Schulen, Firmenfeiern) ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Vermieter zulässig. Alle Modelle entsprechen der DIN EN 14960.
- Aufstellungsort: Die Hüpfburg darf nur auf geeignetem, ebenem Untergrund mit freier Fläche aufgestellt werden. Sie muss sich in sicherer Entfernung (mind. 2 m) von Wasserstellen, Feuerquellen, Mauern, Zäunen, Bäumen, Gebäuden oder sonstigen Hindernissen befinden.
- Benutzer und Aufsicht: Mindestalter 3 Jahre/ Mindestgröße: 1,07m. Die gleichzeitige Nutzung durch Kinder muss in Bezug auf Alter, Gewicht und Größe vergleichbar sein (max. 50 kg Körpergewicht, max. 150 cm Körpergröße). Maximal Benutzerzahl nach Hüpfburg-Größe. ggf. bei Beobachtung/Fülle auf der Hüpfburg, Kinderanzahl reduzieren. Bitte beachten Sie die maximale Nutzerzahl gemäß dem Hinweis an der Hüpfburg. Nachgelagert gilt als Richtwert: S: 5 Kinder ---- M: 8 Kinder ---- L: 10 Kinder --- XL: 12 Kinder --- XXL und größer: 15 Kinder
- Die Aufsichtsperson hat dafür zu sorgen, dass: Warn- und Nutzungshinweise beachtet werden, die Hüpfburg nicht überladen wird, kein Kind über seitliche Wände klettert, springt oder sich daran festhält, gefährliches Verhalten (z. B. Schubsen, Hüpfen auf liegende Kinder) unterbunden wird. Saltos sind grundsätzlich verboten!
- Verbotene Gegenstände und Kleidung Verboten auf der Hüpfburg sind: Schuhe, Speisen und Getränke spitze oder harte Gegenstände (z. B. Stifte, Haarspangen, Gürtelschnallen) Schmuck wie Ringe, Halsketten, Ohrringe sowie Brillen Taschen an Hosen oder Jacken sollten vor Nutzung entleert werden.
- Gebläse: Die Gebläse sind nur von einem Erwachsenen zu bedienen! Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
- Plakatieren & Bekleben: Das Bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Reinigungskosten für den Mieter verursachen.
Stand: 1.6.2025 www-miete-eine-hüpfburg.de
Allgemeine Geschäfts- & Mietbedingungen
1.) Vertragsabschluss
1.1.) Gültigkeit unserer AGB
Grundlage eines Vertrages mit Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGBs"), deren Kenntnisnahme und Einbeziehung der Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages anerkennt und bestätigt. Bei entgegenstehendem Wortlaut der AGBs des Auftraggebers gelten ausschließlich die AGB von Mobile Bar, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
1.2.) Vertragsschluss
Angebote von Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zu Abgabe eines Auftrages durch den Auftraggeber dar. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des jeweiligen Auftrages durch Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) zustande.
2.) Vertragsinhalt
Inhalt und Umfang eines Vertrages richten sich nach dem jeweiligen vom Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) angenommenen schriftlichen Auftrag.
3.) Durchführung der Veranstaltung / Miete
3.1.) Anfahrt / Transport
Der Auftraggeber hat eine Parkmöglichkeit/ Haltemöglichkeit (für PKW) in unmittelbarer Nähe der Veranstaltung (maximale Entfernung: 30 m) sowie eine barrierefreie Anlieferung zu gewährleisten. Der Auftraggeber hat etwaige hierfür anfallende Kosten zu tragen. Der Auftraggeber hat Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) Besonderheiten bzgl. der örtlichen Begebenheiten (z.B. Baustellen, lange Wege, Treppen, nicht funktionierende Fahrstühle etc.) mitzuteilen. Durchgänge haben mindestens 1 m breit zu sein. Unterlässt dies der Auftraggeber und entsteht Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) infolge der besonderen örtlichen Begebenheiten ein Mehraufwand, kann Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) eine angemessene Mehraufwandspauschale berechnen.
3.2.) Aufbau / Abbau
Sofern der Aufbau einer Hüpfburg vertraglich vereinbart ist, erfolgt der Auf-& Abbau vom Auftraggeber.
3.3.)Technische Voraussetzungen
Der Auftraggeber hat in der Nähe der Hüpfburg, etc. (maximale Entfernung: 20 m) einen Stromanschluss bereit zu halten. Bei der Bemessung der Entfernung sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen, der Auftraggeber hat insoweit für eine sichere Verlegung der Kabel / Anschlüsse Sorge zu tragen (z.B. keine Verlegung über Tanzflächen, Swimmingpools, etc.).
3.4.) Miete
Bei der Vermietung von Gegenständen (Hüpfburg, Eventmodulen, etc.) werden diese von Mieter(miete-eine Hüpfburg.de) am Firmensitz abgeholt und rückgeliefert, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Übernimmt der Auftraggeber den Transport, hat eine Rückgabe der angemieteten Gegenstände spätestens am dem am Folgetag des Miettages zu erfolgen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
4.) Preise
Alle angegebenen Preise sind Preise inkl. 19% MwSt.
4.1.) Überschreitung des Mietzeitraumes
Bei Überschreitung des vertraglich festgelegten Mieteitraums der Anmietungen werden Kosten je weiterer angefangener Mietag gemäß der im jeweiligen Auftrag angegebenen Tagestarife berechnet.
4.2.) Vom Auftraggeber zu tragende Abgaben
Etwaige durch die Veranstaltung anfallende Abgaben (wie z.B. Standgebühren im öffentlichen Raum, Genehmigungen, etc) hat der Auftraggeber selbst zu tragen, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist.
5.) Zahlung:
5.1.) Die Zahlung des vereinbarten Mietpreises fallen bei der Abholung der Hüpfburg oder Eventmodulen, oder bei Lieferung vor Ort an!
5.2.) Verspäteter Beginn
Sollte die Veranstaltung aus einem vom Auftraggeber zu vertretendem Grunde verspätet beginnen, bleibt die vereinbarte Vergütung gleichwohl geschuldet. Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) ist nicht verpflichtet, den Veranstaltungszeitraum entsprechend zu verlängern.
5.3.) Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Ab der zweiten Mahnung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.4.) Aufrechnung
Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Forderungen von Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
6.) Haftung
6.1.) Haftung des Auftraggebers
Im Falle der Beschädigung oder Entwendung der Gegenstände von Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) durch den Auftraggeber / seine Gäste / Dritte hat der Auftraggeber die erforderlichen Reparatur-bzw. Wiederbeschaffungskosten zu tragen. Dasselbe gilt im Falle von Transportschäden sowie Schäden infolge technischer Defekte / höhere Gewalt (wie Feuer, Sturm, Unwetter), welche der Auftraggeber bei Selbstabholung von Mietgegenständen zu vertreten hat. Der Auftraggeber haftet insoweit auch für Ansprüche Dritter, welche infolge der unmöglichen Benutzung der Mietobjekte gegen Mobile Bar geltend gemacht werden. Die Haftung des Auftraggebers ist jedoch ausgeschlossen, soweit der Schaden aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung durch Mobile Bar oder seiner Erfüllungsgehilfen oder infolge eines technischen Defekts am Mietobjekt selbst entstanden ist.
6.2.) Anzeigepflichten des Auftraggebers bzgl. des Mietobjektes
Der Auftraggeber muss Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) unverzüglich informieren, wenn:
- das Mietobjekt bei Abholung / Anlieferung nicht vollständig ist (max. eine Stunde nach Warenübergabe)
- das Mietobjekt beschädigt oder gestohlen wurde bzw. verloren gegangen ist
6.3.) Anzeige sonstiger offensichtlicher Sachschäden durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber hat offensichtliche Sachschäden, welche von Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) am Veranstaltungsort an Gegenständen des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden, spätestens eine Woche nach Veranstaltungsende gegenüber Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) schriftlich per E-Mail/Brief/Fax anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches für offensichtliche Sachschäden ausgeschlossen. Die Haftung für nicht offensichtliche Sachschäden bleibt hiervon unberührt.
6.4.) Haftung von Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern haftet Mobile Bar bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
7.) Widerrufsrecht:
Ein Widerufsrecht besteht bei den Leistungen von Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) gem. §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht, da Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Freizeitgestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden.
8.) Rücktritt / Schadensersatz / höhere Gewalt
8.1) Rücktritt / Schadensersatz bei Verzug
Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber mit schriftlich vereinbarten Vorauszahlungen in Verzug sein sollte.
8.2.) Rücktritt / Schadensersatz bei irreführenden oder falschen Angaben
Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen, wenn die Durchführung des Auftrages / der Veranstaltung infolge fehlender, irreführender oder falscher Angaben des Auftraggebers wesentlich erschwert oder unmöglich wird (siehe insbesondere die Informations- und Bereitstellungspflichten des Auftraggebers nach Ziffer 3.1. / 3.3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).
8.3.) Rücktrittsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Mobile Bar mit einer seiner Hauptleistungspflichten schuldhaft in Verzug geraten ist und die Beseitigung des Mangels nach Aufforderung des Auftraggebers nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aus einem vom Auftraggeber zu vertretender Grund nicht möglich ist (z.B. aufgrund fehlender behördlicher Genehmigungen).
8.4.) Ansprüche des Auftraggebers bei Rücktritt
Bei berechtigtem Rücktritt von Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) hat der Auftraggeber keinen
Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, ein Anspruch ist aufgrund einer von Mobile Bar zu vertretende Pflichtverletzung entstanden.
8.5.) Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen/Streiks) entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten, Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nicht. In diesem Falle wird Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de etwaige vom Auftraggeber geleistete Vorauszahlungen zurückerstatten.
9.) Datenschutz
9.1.) Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de) nutzt die vom Auftraggeber übermittelten Daten nur für Zwecke der Auftragsbearbeitung. In diesem Rahmen und nur soweit erforderlich erfolgt auch eine Weitergabe der Daten an Dritte. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Daten ist in jedem Falle ausgeschlossen.
9.1.) Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsbearbeitung ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.
10.) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2.) Ist der Besteller Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Mobile Bar (miete-eine Hüpfburg.de)
Stand 1.6.2025