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Unsere AGB

Kautionsregelung

Der Mieter hinterlegt dem Vermieter für den Mietzeitraum des Eventmodul/Hüpfburg (im folgendem Leihsache genannt) folgende Kaution/Sicherheitszahlung in Höhe von 100€ (einhundert). Diese wird bei Übergabe des Vermietartikel fällig und bei ordnungsgemäßer Rückgabe in voller Höhe erstattet.

1.Rückgabe der Leihsache sauber und besenrein

Flecken & Matsch feucht abwischen und trocknen!
Sollte eine der Punkte nicht erfüllt sein, berechnen wir für eine Nacharbeit: 50€

2. Rückgabe der Leihsache in einem absolut trockenen Zustand

Keine Restfeuchte (z.B. Morgentau, Tropfen) Für eine Trocknung die Leihsache aufstellen und min 2-3 Stunden idealerweise in der Sonne trocknen lassen. Sollte eine Rückgabe unmittelbar bevorstehen, bitte wir um eine Kontaktaufnahme vor dem Abholtermin!
Sollte eines der Punkte nicht erfüllt sein, berechnen wir für eine Trocknung: 100€

3. Verspätete Rückgabe / kein Zugang bei der Abholung

Besteht bei der Abholung kein Zugang zur Leihsache, oder wird die Leihsache nach dem Mietzeitraum ohne vorherige Absprache verspätet zurückgegeben, wird ein zusätzlicher Miettag/einheit berechnet
Sollte dieser Punkt zutreffen, berechnen wir pro weiteren Miettag: 100€

4. Rückgabe der Leihsache im Lieferzustand

Die Leihsache wird fest aufgerollt auf einem Rollwagen oder Palette angeliefert. Mit 2 Spanngurten ist die Leihsache umwickelt und einmal mit einem Spanngurt am Rollwagen oder Palette gesichert. Dieser Zustand wird bei der Abholung und Rückgabe ebenso erwartet. Die Leihsache darf nicht gefaltet werden. Ebenso sollen die Matten/Unterlagen bereits verpackt sein.
Sollte eines der Punkte nicht erfüllt sein, berechnen wir für eine Nacharbeit: 50€ *Bei XL Hüpfburgen 100€*

*der Punkt entfällt beim vorher gebuchten Auf-& Abbauservice

Untenstehend sind Beispiele abgebildet, die gegen unsere Rückgaberichtlinien verstoßen:

Allgemeine Geschäfts- & Mietbedingungen

Für Angebot, Lieferung und Leistungen von „miete-eine-Hüpfburg.de“, Geschäftsführer Patrick Jung, Gutenbergstr. 29g, 21465 Reinbek, (nachfolgend Vermieter genannt)gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen.


Angebot und Vertragsabschluss:
Mit Absenden einer Anfrage über das Kontaktformulargeben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommtmit Erhalt der Mietbedingungen(Post/Email)zustande und wird vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt.Es könnenauch telefonische Bestellungen erfolgen. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.


Preise:
Rechnungsbetrag brutto inkl. gestzl. MwSt.


Zahlung und Kaution:
Bezahlt werden kann in Bar oder EC bei Abholung/Anlieferung (bei kurzfristigen Bestellungen) und per Überweisung nach spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die vereinbarte Kaution wird in Bar oder per Überweisung hinterlegt.


Eigentumsvorbehalt:
Die gemieteten Gegenständebleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht fürden im Vertrag festgelegten Zeitraum.Das Widerrufsrecht lt. BGB findet keine Anwendung, da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt,sondernum auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

Der Mieter haftet fürdie kompletten, angemieteten Gegenständein Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenständesind nicht versichert. Der Vermieter übernimmtkeinerlei Haftung für Sach-und Personenschäden.


Regelung bei Anlieferungen:
Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein (mit einem PKW & einer Sackkarre), sonst wird die Anlieferung mit Aufschlag berechnet. Preise für Lieferung, sind der Preisliste zu entnehmen. Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche.


Adresse für Abholung & Rückgabe:
Fa. Mobile Bar, Gutenbergstr. 29g, 21465 Reinbek


Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, Erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden. Bei Hüpfburgen, die Nass oder verschmutzt zurückgegeben werden, wird eine Trocknungsgebühr / Reinigungsgebühr in Höhe von 100€ in Rechnung gestellt, welche mit der Kaution verrechnet wird!


Haftung:
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen-und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können. Wird der Mietgegenstand oder Teile davon währendder Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigunghaftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen.Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch nicht Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch Schlechtwetter) entstehen, übernimmtder Vermieter hierfürkeine Haftung und Schadenersatz. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Solltendie Mietobjekte währendder Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet. Die Nutzung der gemieteten Gegenständeerfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Nutzungsbedingung Hüpfburgen:

  • Die Hüpfburgen werden üblich NUR für private Veranstaltungen (Kindergeburtstag, Einschulung o.ä.) vermietet. Die Modelle sind jedoch nach DIN EN 14960 für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen nach schriftlicher Freigabe des Vermieters zugelassen.(z.B. für Schulen, Kindergärten, Tag der offenen Tür, Firmenfeiern)
  • Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsichtund/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigenPerson betrieben und genutzt werden.
  • Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden, Bäumen und anderen Gegenständenauf freiem Gelände.
  • Achten Sie darauf, dass Alter und Größeder Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden.
  • Speisen und Getränkesind auf der Hüpfburg verboten.
  • Schuhe sind ebenfalls auf der Hüpfburg verboten. Hosen-und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führenkönnen. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
  • Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
  • Die Gebläse sind nur von einem Erwachsenen zu bedienen! Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch fürdie Stromverbindung der Gebläse. Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzlicheKosten fürden Mieter verursachen.
  • Ab einer Windgeschwindigkeit von mehr als 35kmh, muss die Hüpfburg außer Betrieb genommen werden


Mietbedingungen:
Die gemieteten Gegenständebleiben sind unveräußerliches Eigentum des www.miete-eine-Hüpfburg.de. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Spätervorgebrachte Einwendungen, Schädenseien schon vor Übergabevorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigungzu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 230V (normale Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten.


Stornierung des Mietvertrage:
Die Stornierung muss schriftloch z.B. per Email erfolgen und bringt folgende Kosten fürden Mieter:

REGEN-STORNO:
Ein Storno ist bis 12h am Vortag kostenfrei möglich. (Bedingung: 70% Regenvorhersage für den darauffolgenden Miettag bei Google Wetter, für den jeweiligen Mietort/Stadtteil - schicken Sie uns am Vortag den aktuellen Screenshot von der Wettervorhersage)

ansonsten gilt:

  • 30 Tage vor Miettermin 30% der Mietgesamtkosten
  • 20 Tage vor Miettermin 60% der Mietgesamtkosten
  • 14 Tage vor Mietbeginn 80% der Mietgesamtkosten
  • 7 Tage vor Mietbeginn 100% der Mietgesamtkosten
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